Kautionspflichtige Verfahren
Die Kautionspflicht besteht in
- allen Verfahrensarten (Die Kautionierung von aktiven Prozessparteien in Schiedsgerichtsverfahren wird separat geregelt)
- Ausnahme: Ehescheidungsprozess
- allen Verfahrensstufen
- Ausnahme: superprovisorische Massnahmen im ordentlichen Verfahren.
Kautionsbefreite Verfahren
Nicht kautionspflichtig sind Verfahren vor
- Friedensrichter
- Arbeitsgericht
- Mietgericht.