Rechtliche Grundlagen
- VAG
- AVO
- VVG
- OR
AVB als Umschreibung der Eigenregulierung
Hat sich der Rechtsschutzversicherer die Eigenregulierung vorbehalten (siehe „Einleitung“, a.A.), finden sich in den AVB des Rechtsschutzversicherers Klauseln wie:
„Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für Sie in einem Schadenfall:
- Die juristische Beratung und Interessenvertretung durch unseren Rechtsdienst.
- Falls es für die Wahrung Ihrer Rechte notwendig ist, übernehmen wir die Anwalts-, Gerichts- und Expertisekosten für das Führen eines Prozesses. Die Kosten für eine Mediation und in einem Strafverfahren vorschussweise die Kaution.“
(Protekta-Kundeninformationen und Allgemeine Bedingungen, Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen, RSP Ausgabe 04.2013, Ziff. 3)
Literatur
- KRAUSKOPF FREDERIC / MÄRKI RAPHAEL, Juristische Dienstleistungen des Rechtsschutzversicherers, S. 135 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 142
- LUTERBACHER THIERRY, Rechtsschutzversicherung, in: Weber Stephan/Münch Peter (Hrsg.), Haftung und Versicherung, 2. Aufl., Basel 2015, Rz 27.9 und 27.37