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Rechtsverweigerung

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Rechtsbehelfe

Rechtsgebiet:
Rechtsverweigerung
Stichworte:
Rechtsverweigerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dem Rechtssuchenden stehen grundsätzlich 2 Arten von Rechtsbehelfen zur Verfügung:

1. Förmliche Rechtsmittel

  • Verpflichtung der angerufenen Instanz zur Behandlung
  • Erledigung in Form eines Prozess- oder Sachurteils
  • Form- und Fristgebundenheit
  • Rechtsmittel:
    • Einsprache
      • In Spezialgesetzen vorgesehene Möglichkeit, bei der verfügenden Instanz die Neuüberprüfung zu veranlassen
    • Beschwerde oder Rekurs
      • Abänderung oder Aufhebung der Verfügung
    • Revisionsgesuch
      • Korrekturmittel bei rechtskräftiger Verfügung bzw. rechtskräftigem Beschwerdeentscheid infolge nachträglich erfahrener entscheidungsrelevanter Neuigkeiten

2. Formlose Rechtsbehelfe

  • Kein Rechtsschutzanspruch gegenüber angerufenen Instanz
  • Keine Verpflichtung zur Behandlung
  • Weder Form- noch Fristgebundenheit
  • Rechtsmittel:
    • Aufsichtsbeschwerde
      • Beanstandung einer Verfügung/Handlung bei der Aufsichtsbehörde bzw. Anzeige einer Rechtsverweigerung an die Aufsichtsbehörde
    • Wiedererwägungsgesuch
      • Die Bitte („Petition“), eine Sach- oder Rechtslage anders zu würdigen und auf eine Verfügung zurückzukommen und sie abzuändern oder aufzuheben
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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