Rotlichtüberwachungsanlagen dürfen nur bei Lichtsignalanlagen installiert werden, wo die Dauer der Gelbphase folgenden Werten entspricht:
Messverfahren | Höchstgeschwindigkeit | Dauer der Gelbphase |
---|---|---|
Rotlichtüberwachungssystem | bis und mit 50km/h | 3sec |
von 60km/h | 4sec | |
von 70km/h und mehr | 5sec |
Detektion des Fahrzeugs:
Der Erfassungsbereich des Sensors muss gestaltet sein, dass
- das Fahrzeug unmittelbar nach der Haltelinie erfasst und
- die Rotlichtmissachtung bildlich festgehalten wird.