Die Weisungen des Bundesamtes für Strassen ASTRA (Ziff. 23.3) stellt hohe Anforderungen an die Bilddokumentation. Aus dieser müssen folgende Daten ersichtlich sein:
- Dauer der Verzugszeit (Zeit zwischen Beginn der Rotphase und Aktivierung der Rotlichtüberwachungskamera)
- Dauer der Gelbphase (Übergangszeit)
- Angaben über Standortposition der Überwachungsanlage
- Datum und Uhrzeit der Rotlichtmissachtung
- Direkte oder indirekte Einblendung des Lichtsignalzustandes, sofern der Signalzustand nicht überwacht oder nachvollziehbar registriert wird.