Sie haben für die Geltendmachung der Einwendungen und Wahrung des Ordnungsbussen-Verfahrens ein kurzes Zeitfenster von 30 Tagen (Kanton Zürich). Die Zahlungsfrist wird Ihnen, damit Sie im Ordnungsbussenverfahren bleiben können, nicht erstreckt. Sie müssen sich also entscheiden.
Chancen-/Risiken-Abklärung
Ordnungsbussen-Verfahren
Es stehen dem Bussenbetrag die Risiken von Verschlechterung und von erheblichen Mehrkosten aus der Überweisung an den Strafrichter gegenüber. Verschlechterung heisst, dass der Straftrichter ein höheres Strafmass ausfällt, als im Ordnungsbussentarif vorgesehen ist, und, dass beachtliche Untersuchungskosten, Gerichts- und Schreibgebühren entstehen, obwohl vielleicht keine Chance vorhanden ist, die Busse abzuwehren.
Strafverfahren
Ist die Verkehrsregelverletzung dermassen, dass ein Ordnungsbussenverfahren nicht in Frage kommt, steht als nächster Schritt –ausser der Straftatbestand sei unbestritten und werde anerkannt- die Akteneinsicht an.