LAWINFO

Schiedsordnung

QR Code

Inhalt der Schiedsordnung

Rechtsgebiet:
Schiedsordnung
Stichworte:
Schiedsordnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei den institutionellen Schiedsgerichten sind 2 Arten von Schiedsordnungen anzutreffen:

  • Schiedsordnung als umfassende bzw. abschliessende Verfahrensordnung
  • Schiedsordnung als Basis-Verfahrensordnung mit Verweisen auf Gesetzesbestimmungen, zB der Eidg. Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Anwendbarerklärung einer staatlichen Verfahrensordnung (ZPO 373 Abs. 1, IPRG 182 Abs. 1)

Grundinhalt

Zum Grundinhalt zählen:

  • Einleitungsverfahren
    • Anrufung
      • Antrag auf Durchführung des Verfahrens
      • Angabe der Parteien, ihrer Vertreter und ihrer Adressen
      • Rechtsbegehren
      • kurze Darstellung des Sachverhalts
      • Vertragsauszug Schiedsklausel oder Kopie Schiedsvertrag
      • Hinweis auf den Vertrag, aus dem sich der Streitfall ergibt
      • Angabe über die Art des Anspruchs
      • Höhe des Streitwerts
      • Vorschlag über die Anzahl Schiedsrichter (falls nicht bereits vereinbart)
      • Angaben über die Einschreibegebühr-Bezahlung
    • Rechtshängigkeit (vgl. zB ZPO 372 Abs. 1)
  • Verfahren vor dem Schiedsgericht
    • Schiedsgerichtssitz
    • Verhandlungssprache
    • Anwendbares Recht
    • Schiedsgerichtsbestellung (Ernennungsverfahren)
    • Ablehnung, Abberufung und Ersetzung
    • Mitwirkungsverweigerung eines Schiedsrichters
    • Vorsorgliche Massnahmen
    • Mehrheitsentscheid vs. Stichentscheid des Schiedsgerichts-Präsidenten
    • Kosten

Verfahrensoptionen

Zur Flexibilisierung und Individualisierung in Bezug auf die konkreten Verhältnisse sind in einzelnen Schiedsordnungen folgende Verfahrensoptionen anzutreffen:

  • Auswahl der Schiedsrichterzahl
  • Verfahrenssprache
  • Verzicht auf Dokumentenübersetzung in die Verfahrenssprache
  • Beschränkung der Schriftsätze auf einen Schriftenwechsel
    • Fast-Track-Verfahren (verkürzte Fristen, 1 Schriftenwechsel, 1 Verhandlung, max. 6 Monate)
  • Verfahren mit Einigungsverhandlung
  • Verzicht auf mündliche Verhandlungen
  • Beweismittel-Beschränkung
    • Ausschluss von Parteibefragung und Zeugen
    • Ausschluss von Gutachten
  • Zweistufiges Verfahren
    • Erster Schriftenwechsel und Einigungsverhandlung vor Einzelschiedsrichter
    • Bei Nichteinigung: Verfahrensfortsetzung vor Dreier-Schiedsgericht
  • Kostensicherstellung
    • Vorschusspflicht durch die Parteien je zur Hälfte
    • Vorschusspflicht des Beklagten

Anwendung der staatlichen Verfahrensordnung

Den Parteien steht es frei, anstatt auf die Schiedsordnung eines sog. Institutionellen Schiedsgerichtes zu verweisen oder selber eine zu individualisieren auf die staatlichen Verfahrensordnung gemäss ZPO zu verweisen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.