Motive
Bei internationalen Verträgen, d.h. bei cross-border-Rechtsverhältnissen, können sich die Parteien in der Regel nicht auf einen Gerichtsstand im Land nur der einen Vertragspartei einigen.
Als Lösungsmöglichkeit bietet sich regelmässig eine landesunabhängige, neutrale Gerichtszuständigkeit, mit selbst gewählter oder von der zuständigen Organisation bestimmter Schiedsordnung: Das Schiedsgericht.
Ziele
- Förderung der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit
- Individuelle Gestaltung von Verfahren und der diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten
- zB internationale Handelsstreitigkeiten
- zB Immobilien-Streitigkeiten
- Zuschnitt auf die Bedürfnisse des internationalen Geschäftsverkehr
- Prognostizierbarkeit der künftigen Verfahrensregeln
- Prozessuale Rechtssicherheit
- Flexibilität durch freie Wahl der Verfahrensordnung
Weiterführende Informationen
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