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Schiedsordnung

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Unterschiedliche Schiedsordnungen, unterschiedliche Inhalte

Rechtsgebiet:
Schiedsordnung
Stichworte:
Schiedsordnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Auswahl der Schiedsordnung ist zu beachten, dass jede Schiedsordnung die Spracheregeln anders bestimmt:

SCHIEDSGERICHTSSITZ

  • Sitz der Institution
    • zwingender Sitz
  • Institution bestimmt den Sitz
  • Schiedsgericht ordnet den Sitz an

VERHANDLUNGSSPRACHE

  • Parteivereinbarung
    • Verhandlungssprache = Sprache, die durch die Schiedsklausel festgelegt wird
    • Ausnahme: Schiedsgericht darf von der partei-vereinbarten Verhandlungssprache abweichen
  • Fehlende Parteivereinbarung
  • Verhandlungssprache = Sprache, in der die Schiedsklausel abgefasst ist

ANWENDBARES RECHT

  • Rechtswahl gemäss Grundgeschäft
  • Fehlende Rechtswahl
    • Schiedsgericht bestimmt angemessene anwendbare Rechtsregeln
    • Schiedsgericht wendet die von ihm für anwendbar gehaltene Kollisionsnormen an
    • Anwendung des Rechts, welches aufgrund der Regeln des IPRG anwendbar ist
      • Zurückgreifen auf die Rechtsprechung der staatlichen Gericht (Vorteil: Rechtssicherheit)

BESTELLUNG DES SCHIEDSGERICHTS

  • Parteiautonomie
    • Bestimmung eines von drei Schiedsrichtern durch die Parteien (sog. Parteischiedsrichter)
    • Bestimmung des Einzelschiedsrichters durch die Parteien
      • Ausnahmen in bestimmten Schiedsordnungen:
        • Bestimmung Obmann
          • durch Institution
          • durch Parteischiedsrichter
        • Bestimmung Einzelschiedsrichter durch die Institution
    • Schiedsverfahren
      • Ersatz der Institutionen-Schiedsordnung durch eine von den Parteien verabredeten Verfahrensordnung (Schiedsgericht wird in ad hoc-Verfahren geführt)
  • Mehrparteienverfahren
    • Mehrere Beklagte können sich nicht auf gemeinsamen Parteischiedsrichter einigen
      • Folge in der Regel: Ernennung beider Parteischiedsrichter durch die Institution
  • Verrechnungseinrede
    • Nicht unter Schiedsklausel fallende Verrechnungserklärung des Beklagten
      • Schiedsordnung bestimmt Berücksichtigung der Verrechnungseinrede materiell
      • Schiedsordnung lässt Verrechnungseinrede zu, klärt aber nicht, ob auch nicht unter Schiedsklausel fallende Verrechnungseinrede zu berücksichtigen ist (stillschweigende Annahme der Zulassung)
  • Mitwirkungsverweigerung eines Schiedsrichters
    • Mitwirkungsverweigerung eines Schiedsrichters mit Verfahrensverschleppungs-Folge
      • Möglichkeiten:
        • Absetzung und Neuernennung eines Schiedsrichters
        • Verfahrensfortführung durch aktive Schiedsrichter und Erlass des Schiedsspruchs
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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