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Schiedsordnung

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Unterschiedliche Schiedsordnungen, unterschiedliche Inhalte

Rechtsgebiet:
Schiedsordnung
Stichworte:
Schiedsordnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Auswahl der Schiedsordnung ist zu beachten, dass jede Schiedsordnung die Spracheregeln anders bestimmt:

SCHIEDSGERICHTSSITZ

  • Sitz der Institution
    • zwingender Sitz
  • Institution bestimmt den Sitz
  • Schiedsgericht ordnet den Sitz an

VERHANDLUNGSSPRACHE

  • Parteivereinbarung
    • Verhandlungssprache = Sprache, die durch die Schiedsklausel festgelegt wird
    • Ausnahme: Schiedsgericht darf von der partei-vereinbarten Verhandlungssprache abweichen
  • Fehlende Parteivereinbarung
  • Verhandlungssprache = Sprache, in der die Schiedsklausel abgefasst ist

ANWENDBARES RECHT

  • Rechtswahl gemäss Grundgeschäft
  • Fehlende Rechtswahl
    • Schiedsgericht bestimmt angemessene anwendbare Rechtsregeln
    • Schiedsgericht wendet die von ihm für anwendbar gehaltene Kollisionsnormen an
    • Anwendung des Rechts, welches aufgrund der Regeln des IPRG anwendbar ist
      • Zurückgreifen auf die Rechtsprechung der staatlichen Gericht (Vorteil: Rechtssicherheit)

BESTELLUNG DES SCHIEDSGERICHTS

  • Parteiautonomie
    • Bestimmung eines von drei Schiedsrichtern durch die Parteien (sog. Parteischiedsrichter)
    • Bestimmung des Einzelschiedsrichters durch die Parteien
      • Ausnahmen in bestimmten Schiedsordnungen:
        • Bestimmung Obmann
          • durch Institution
          • durch Parteischiedsrichter
        • Bestimmung Einzelschiedsrichter durch die Institution
    • Schiedsverfahren
      • Ersatz der Institutionen-Schiedsordnung durch eine von den Parteien verabredeten Verfahrensordnung (Schiedsgericht wird in ad hoc-Verfahren geführt)
  • Mehrparteienverfahren
    • Mehrere Beklagte können sich nicht auf gemeinsamen Parteischiedsrichter einigen
      • Folge in der Regel: Ernennung beider Parteischiedsrichter durch die Institution
  • Verrechnungseinrede
    • Nicht unter Schiedsklausel fallende Verrechnungserklärung des Beklagten
      • Schiedsordnung bestimmt Berücksichtigung der Verrechnungseinrede materiell
      • Schiedsordnung lässt Verrechnungseinrede zu, klärt aber nicht, ob auch nicht unter Schiedsklausel fallende Verrechnungseinrede zu berücksichtigen ist (stillschweigende Annahme der Zulassung)
  • Mitwirkungsverweigerung eines Schiedsrichters
    • Mitwirkungsverweigerung eines Schiedsrichters mit Verfahrensverschleppungs-Folge
      • Möglichkeiten:
        • Absetzung und Neuernennung eines Schiedsrichters
        • Verfahrensfortführung durch aktive Schiedsrichter und Erlass des Schiedsspruchs

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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