Funktion der Feststellungsklage
Die Feststellungsklage bezweckt die Feststellung des Nichtbestehens einer Schuld bzw. die Stundung einer Schuld und die Beendigung eines laufenden Betreibungsverfahrens, weil es an der materiellen Grundlage fehlt (getilgte Schuld / gestundete Schuld).
Rechtsnatur der Feststellungsklage
Die Feststellungsklage ist dergestalt eine Klage im beschleunigten Verfahren.