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Schlichtungen

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Keine Ausschliesslichkeit

Rechtsgebiet:
Schlichtungen
Stichworte:
Schlichtungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

U.E. ist die Schlichtung nie ausschliesslich.

Entweder finden sich die Parteien bei der Schlichtung oder sie werden sich nicht einig und eine der Parteien sucht die Entscheidung auf dem Rechtsweg

Die Schlichtung ist daher im Falle einer Nichteinigung immer ein Zwischenstadium auf dem Weg

  • zu einem Mediationsverfahren
  • zum Zivilprozess vor einem
    • staatlichen Gericht
    • Schiedsgericht
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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