Kooperation statt Konfrontation
oder schlichten statt richten
Mediation = Verfahren, bei dem ein Mediator die Streitparteien zur Lösung begleitet
Einleitung
Die Mediation ist die am meisten diskutierte Form „alternativer Streitbeilegung“.
Versprechen Parteien einander, zur Bereinigung ihres Konfliktes eine unabhängige Drittperson beizuziehen, liegt eine Mediation vor.
Bei der Mediationsabrede ist zu differenzieren zwischen der sog. „Mediationsklausel“ und dem sog. „Mediationsvertrag“. Die „Mediationsklausel“ ist meist als „Weitere Bestimmung“ im Grundvertrag (Grundverhältnis/Verpflichtungsgeschäft) enthalten und wird daher vor Streitausbruch eingegangen (ursprüngliche Mediationsabrede). Der „Mediationsvertrag“ wird demgegenüber als eigenständiger Vertrag erst nach Streitausbruch und nur dann abgeschlossen, wenn die Parteien nicht zuvor eine entsprechende Abrede vorgesehen haben (nachträgliche Mediationsabrede).
Das Rechtsverhältnis zwischen den Konfliktparteien und dem Mediator kann als „einfacher Auftrag“ (www.auftrag.ch) qualifiziert werden.
Die Mediation ist als Konfliktlösungsverfahren grundsätzlich Teil einer Stufenfolge:
Vorstufe zum ordentlichen Prozess
- Mediationsverfahren
- Schlichtungsverfahren nach ZPO 202 ff.
- Klageeinleitung (ZPO 220)
Eskalationsabfolge
- Mediationsverfahren
- Schiedsgerichtsverfahren
Ausnahmen:
- Mediationsklauseln mit Prozessverbot
Ziel jeder Mediation ist die ausserprozessuale Konfliktlösung!
Weiterführende Informationen
- Zivilprozess / Ligitigation | litigation.ch
- Prozessieren
- Handelsgericht
- Streitbeilegungsabrede
Überblick zum Mediationsverfahren
» Anfechtung von Mediationsergebnissen
» Fazit
- Gedanken pro und contra Mediation
- Durchführung der Mediation
- Gestaltung der Mediationsklausel
- Mediation im Erbrecht
- Durchführung der Mediation im Erbrecht
- Mediation im Baurecht
- Durchführung der Mediation im Baurecht
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