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Schuldbrief

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Begründung und Sicherung einer persönlichen Forderung durch Grundpfandrecht

Rechtsgebiet:
Schuldbrief
Stichworte:
Begründung, Grundpfandrecht, persönliche Forderung, Schuldbrief, Sicherung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Forderungsbegründung

  • Sicherung einer Forderung
  • Grundstückhaftung und Haftung des Schuldners mit seinem ganzen Vermögen
  • Begründung durch Schuldbrief
    • Untrennbare Verbindung von Forderung Pfandrecht
    • Danebentreten der Schuldbriefforderung – mangels gegenteiliger Abrede – neben die zu sichernde Forderung, die dem Gläubiger gegenüber dem Schuldner aus dem Grundverhältnis zusteht
      • „Nebeneinander“ ist möglich, seit Abschaffung des „Grundsatzes der Novation der Forderung aus dem Grundverhältnis“ (aZGB 855 Abs. 1, bis 31.12.2011)
  • Umfang der Pfandhaft bezüglich Zinsen
    • Pfandgesichert sind nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen (vgl. ZGB 818 Abs. 1 Ziffer 3 a.E.; siehe auch Botschaft Register-Schuldbrief S. 5317)

Beschränkungen wegen der Verkehrsfunktion

(vgl. ZGB 846 Abs. 1)

  • Keine Bezugnahme auf das Grundverhältnis
  • Keine Bedingungen
  • Keine Gegenleistungen
  • PS: Zur Sicherung veränderlicher Forderungen ist die Grundpfandverschreibung (Grundpfandverschreibung) dem Schuldbrief vorzuziehen (vgl. STEINAUER PAUL-HENRI, Sachenrecht, Band III, Nr. 2931a)

Drittpfandverhältnisse

  • Zulässigkeit des Auseinanderfallens von Eigentümerschaft am pfandbelasteten Grundstück und Schuldnerschaft bezüglich der gesicherten Forderung

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