Zivil-rechtliche Ansprüche
Der Schulderlass ist grundsätzlich formfrei. Vorbehalten bleibt die Beachtung einer Schriftformabrede im Vertrag, welcher das Schuldverhältnis begründete.
Öffentlich-rechtliche Ansprüche
Der Erlass von Steuern, Gebühren, Abgaben und sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen bedarf eines Erlassgesuches an die zuständige Behörde und zur Gültigkeit des Erlasses einer rechtsmittelfähigen Verfügung. Unter welchen Voraussetzungen die zuständige Behörde öffentliche-rechtliche Forderungen erlassen darf und, ob die Erlassvoraussetzungen gegeben sind, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen.