Der vorbehaltslose Klagerückzug beendet den Prozess. Führt der Klagerückzug zur Prozessabschreibung und erwächst diese in Rechtskraft, so kann der Schuldner im Falle der Neueinreichung der Klage die res judicata, d.h. die Einrede der abgeurteilten Sache, geltend machen.
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Schulderlass / Forderungsverzicht
Vorbehaltsloser Klagerückzug
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