Beim vollständigen Schulderlass (auch Forderungsverzicht bezeichnet) verzichtet der Gläubiger auf seine Gläubigerstellung. Ein solcher generelle Verzicht ist meistens motiviert durch:
- Eine dauernde Leistungsunfähigkeit oder aussichtslose Ueberschuldung des Schuldners
- die verwandtschaftliche oder persönliche Nähe des Schuldners zum Gläubiger
- eine wohltätige Einstellung des Gläubigers.
Allfällige Nebenrechte wie Personalsicherheiten (Bürgschaften, Garantien) oder Realsicherheiten (Faustpfänder an Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen bzw. Grundpfandrechte)fallen mit dem Forderungsverzicht dahin und sind dem Pfandbesteller (Drittpfandbesteller, eventualiter dem Schuldner) zurückzugeben. Ein Forderungsverzicht trotz Sicherheiten ist noch seltener: Entweder sind die Sicherheiten nicht werthaltig oder es ist wieder die persönliche Nähe des Gläubigers zum Schuldner, die zum Verzicht auf eine gesicherte Forderung führt.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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