LAWINFO

Schuldübernahme

QR Code

Einreden aus interner Schuldübernahme

Rechtsgebiet:
Schuldübernahme
Stichworte:
Schuldübernahme
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Einreden aus einem internen Schuldübernahmevertrag stehen dem Schuldübernehmer nur gegenüber dem Altschuldner und nicht dem Gläubiger gegenüber zu:

Grundsatz

  • Keine Einreden (und Einwendungen) aus dem internen Befreiungsversprechen in der externen Schuldübernahme (vgl. OR 179 Abs. 3)
  • Gründe
    • Befreiungsversprechen (interne Schuldübernahme) ist im Verhältnis zum Schuldübernahmevertrag (externe Schuldübernahme) unabhängiges Rechtsgeschäft (lateinisch: res inter alios acta)
  • Umfang
    • Einreden und Einwendungen aus dem Befreiungsversprechen
    • Einreden und Einwendungen aus dem dem Befreiungsversprechen zugrunde liegenden Rechtsgeschäft (zB Kreditgeschäft zwischen Altschuldner und Gläubiger)

Ausnahmen

  • Vorbehalten bleiben folgende Fälle
    • Anderslautende Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldübernehmer
      • Abrede der Gültigkeitserfordernis des internen Befreiungsversprechens für den Bestand der externen Schuldübernahme
  • Fälle des Rechtsmissbrauchs (ZGB 2)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.