Die Übernahme einer fremden Schuld steht in aller Regel im Zusammenhang mit einem Drittanlass (Immobilienerwerb, Erbteilung, Geschäftsübernahme usw.) oder einer Entlastung aus persönlichem, fremdnützigem Anlass (Schenkung, Erbvorbezug, Vermächtnis) und ist dann Mittel zum Zweck, bei dem der Gläubiger stets zu prüfen hat, ob für ihn die Schuldnerbonität gleich bleibt bzw. schlechter oder besser wird.
Einer eigenständigen gewinnstrebigen Motivation sind externe Schuldübernahmen zuzuordnen, die der Schuldübernehmer tätigt, weil er vom Gläubiger angesichts eines notleitenden Altschuldners privilegierte Konditionen erhält.
Die Lehre und Rechtsprechung hatte bei der Zession mehr Gelegenheit gewisse Fragestellungen, die mit jenen bei der Schuldübernahme identisch oder ähnlich sind, zu beantworten (Schuldverhältnis, Nebenrechte usw.). Entsprechend sind die Erläuterungen der Autoren in der Website Zession merklich umfangreicher.
» Weiterführende Informationen zur Schuldübernahme
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ZessionÜberblick: ZessionAutoren:Auftrag / AuftragsrechtEinleitung zum Auftrag / AuftragsrechtAutoren:Franchising-RechtEinleitung zum Franchising-RechtAutoren:Landwirtschaftliche PachtEinleitung zur landwirtschaftlichen PachtAutoren:Höhere Gewalt / Force MajeureEinleitung zu Höhere Gewalt / Force MajeureAutoren:BankbürgschaftEinleitung zur Bankbürgschaft
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht