LAWINFO

Schuldübernahme

QR Code

Literatur

Rechtsgebiet:
Schuldübernahme
Stichworte:
Schuldübernahme
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

FREY, Die Veräusserung einer freiberuflichen Praxis, Diss. Basel, Zürich 1999

KNAPP CH., Le transfert de la propriété immobilière et la reprise de dettes garanties par les immeubles transférés, Vom Kauf nach schweizerischem Recht, in: Festschrift Th. Guhl, Zürich 1965, p. 165 ff.

LANZ R., Verjährung und Schuldübernahme, SJZ 35 (1938/39), S. 198 ff.

LANZ MARTIN, Der Wechsel des Passivsubjektes in der Realobligation, Diss. Basel 1986

MEIER N., Die Vermögensübernahme nach französischem, englischem, schweizerischem und österreichischen Recht, Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft 84 (1985) S. 54 ff.

MÜLLHAUPT W., Rechtsnatur und Verbindlichkeit der Patronatserklärung, in: SAG 50 (1978) 109 ff.

REICHEL H., Schuldmitübernahme (kumulative Schuldübernahme), München 1909

WICKIHALDER / WEBER, Haftungsfragen bei Ersatzbeförderung nach Flugüberbuchung, SJZ 100 (2004), 332 ff.

BRINER A., Die Schuldübernahme im schweizerischen Internationalprivatrecht, Diss. Zürich 1947

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.