Einleitung
Im öffentlichen Schulwesen spielen die Lehrer eine ganz wesentliche Rolle, aus folgenden zwei Gründen:
- Lehrer haben einen wesentlichen Anteil an Personen des öffentlichen Personalrechts;
- Eine starke Mehrheit der Lehrkräfte steht im Dienst des Gemeinwesens.
Auch das Anstellungsverhältnis im öffentlichen Dienst für Lehrkräfte wird immer mehr an das private Arbeitsrecht angenähert. Die Kindergärtnerinnen zählen in vielen Kantonen noch zum eigentlichen Lehrkörper und werden daher nicht den Lehrern gleichgestellt.
Die Ausführungen zum Thema Lehrer betreffen:
- Zulassung zum Schuldienst
- Begründung des Anstellungsverhältnisses
- Beendigung des Anstellungsverhältnisses
- Stellung des Lehrers
- Rechte
- Pflichten
- Verantwortlichkeit des Lehrers
- Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Disziplinarische Verantwortlichkeit
Literatur
- PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 497 ff. + S. 489 ff.
Judikatur
- Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 4. Abteilung / 4. Kammer
Endentscheid vom 06.07.2023, VB.2023.00222 (Lehrdiplom) - ZBl 95 (1994) S. 181 f.
- BMJ 1967 S. 246 f. (Verwarnung wegen Züchtigung; Entlassung wegen gleichen Delikts)
Weiterführende Informationen
- Lehrerdiplom
- öffentliches Personalrecht
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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