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Schulrecht

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Aufsicht

Rechtsgebiet:
Schulrecht
Stichworte:
Aufsicht, Aufsichtsform, Gegenstand, Privatschule, Schule, Schulrecht, Unterricht, Zuständigkeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gestützt auf BV 62 Abs. 2 hat das Gemeinwesen in staatlicher Leitung bzw. die Beaufsichtigung der Elementarausbildung vorzunehmen:

  • Aufsichtsform
    • Die Aufsicht über die Privatschulen ist vom Gemeinwesen eigenständig und unabhängig von der Kontrolle öffentlich-rechtlicher Lehranstalten vorzunehmen.
    • Die Umsetzung kann wie folgt erfolgen:
      • Einfacher
      • Summarischer
      • (blosse) Besuche, wenn die Privatschule nicht subventioniert wird
      • Mitwirkung bei den Sitzungen der Aufsichtskommission
      • Beizug des öffentlichen Vertreters (je nach Schulart)
      • Jährliche Prüfungen
      • Zwischenprüfung
    • Nicht Gegenstand der Aufsicht ist:
      • Eine methodisch-didaktische Anleitung
    • Einsicht in den Gang der Privatschule bei Leistung staatlicher Subventionen in namhaftem Umfange:
      • Ungenügend
        • Schriftliche Unterlagen
      • Beurteilung der Wirksamkeit des Unterrichts
        • Unterrichtsbesuche
        • Gespräche mit Lehrern und Schülern
  • Zuständigkeit
    • Die Aufgabe der Aufsicht kann betreffen:
      • Fachliche Belange
      • Nichtfachliche Thematas
    • Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde bestimmt sich nach den jeweiligen kantonalen Erlassen.
  • Gegenstand
    • Die Aufsicht orientiert sich an folgendem:
      • Unterricht als solches
        • Genügende Güte des Unterrichts
        • Intellektuelle und konfessionelle Selbständigkeit der Schüler
      • Unterricht im Verhältnis des Lehrers zu seinen Schülern
        • Sozialer Friede in der Klasse
        • Vorhandensein der inneren Ordnung oder ideologische und intolerante Idoktrination der Klasse
      • Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
        • Beachtung der Regeln über die Schulpflicht
        • Ausbildung und Erfahrung des Lehrers

Literatur

  • PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 678 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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