Das Subventionsrecht betrifft einerseits Finanzhilfen und andererseits Abgeltungen. Es bestimmt, was unter einer Subvention zu verstehen ist und unter welchen Bedingungen eine solche ausgerichtet werden kann.
Nachfolgend werden die allgemeinen Subventions-Prinzipien und insbesondere die Regeln des Bundes-Subventionsrechts erläutert; Kantone und Kommunen folgen diesen gleich oder ähnlich in ihren Erlassen für kantonale und kommunale Subventionen.
Subventionsrecht zusammengefasst:
Das Subventionsrecht wird v.a. durch das Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) geregelt; es enthält die Definition der Subvention und Normen, unter welchen Bedingungen eine solche ausgerichtet werden kann. Das SuG unterscheidet grundsätzlich zwischen Finanzhilfen und Abgeltungen:
- Mit einer Finanzhilfe fördert der Bund die Tätigkeiten Dritter, welche für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind, aber ohne Bundesunterstützung nicht wahrgenommen würden.
- Mit einer Abgeltung werden Lasten, die Dritten (zB Staatsbetriebe oder staatsnahe (Transport-)Unternehmen) bei der Erfüllung bundesrechtlicher Pflichten entstanden sind, ausgeglichen.
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