Die wesentlichen Kriterien für den Rechtsträger einer Schule sind:
- Rechtsform
- Öffentlich-rechtliche Trägerschaft (Gemeinde, Kanton, nach föderalistischer Zuordnung);
- Formen interkommunaler Zusammenarbeit (öffentlich-rechtliche Vereinbarung (mit Anstalt als Rechtsträger) oder öffentlich-rechtliche einfache Gesellschaft,
- privatrechtliche Trägerschaft
- Privatschule als selbständige Institution
- Verein
- bei wirtschaftlicher Ausrichtung der Privatschule als Trägerschaftsform ausgeschlossen
- Stiftung
- Genossenschaft
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- AG
- GmbH
- Verein
- Privatschule als Betriebsteil
- Schule als Teil einer Unternehmung (Wirtschafts-Campus) oder eine Fabrik (Berufsfachschule)
- Privatschule als Teil einer Organisation
- Berufsverband (Berufsfachschule)
- Arbeitgeber-Organisation
-
Arbeitnehmer-Organisation
- Privatschule als selbständige Institution
- Schulführung + Verantwortung
- (juristische oder Anstalts-) Person, die für einen ordnungsgemässen Schulbetrieb sorgt und die Verantwortung für die Schule übernimmt;
- Kostendeckung
- (juristische oder Anstalts-) Person, welche die Deckung der Aufwendungen der Schule, ganz oder teilweise, übernimmt:
Literatur
- PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 277 ff.
- PETER JUNG, Die einfache Gesellschaft im Verwaltungsverfahren, in: Claudia Seitz / Ralf Michael Straub / Robert Weyeneth, Rechtsschutz in Theorie und Praxis, Festschrift für Stephan Breitenmoser, Basel 2022
- KAISER PATRICIA S., Kooperatives und konsensuales Verwaltungshandeln, Ein Praxishandbuch, Zürich / St. Gallen 2023
Weiterführende Informationen
- Schulorganisation / Grundsätze
- Aufbau Schulangebot
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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