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Schulrecht

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Allgemeines

Rechtsgebiet:
Schulrecht
Stichworte:
Realakt, Realhandeln, Rechtsakt, Rechtshandeln, Rechtsschutz, Schulische Massnahmen, Schulorganisation, schulorganisatorische Massnahmen, Schulrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Im Schulrecht ist zu unterscheiden in:

  • Realakt (Realhandeln)
    • Rechtsnatur
      • Gemäss Bundesgericht gelten die Handlungen Schulorgane und der Schulunterricht als Realakte (Rechtshandeln)(vgl. BGer 2C_272/2012 vom 09.07.2012, Erw. 4.4.3).
    • Form
      • Die als Realakte ergehenden organisatorischen Massnahmen erfolgen prinzipiell formlos (vgl. BGer 2P.324/2001 vom 28.03.2002, Erw. 3.4).
  • Rechtsakt (Rechtshandeln)
    • Rechtshandlungen der Schulorgane ergehen grundsätzlich in Verfügungsform (vgl. BGE 143 I 336).
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