Das schweizerische Bürgerrecht kann im ordentlichen Verfahren (Einbürgerungs-verfahren) oder in einem erleichterten Verfahren erlangt werden.
Ordentliche Einbürgerung
Die ordentliche Einbürgerung erfolgt in zwei Stufen:
Erstens braucht es eine Einbürgerungsbewilligung des Bundes
Zweitens müssen die Kantone und Gemeinden den eigentlichen Einbürgerungsakt vornehmen.
Erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung unterscheidet sich von der ordentlichen dadurch, dass sie direkt von der Bundesbehörde (zuständig ist das eidg. Justiz- und Polizeidepartement) vorgenommen wird (die Kantone werden aber angehört). Zudem wird keine Einbürgerungstaxe erhoben.
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