Im Detail enthält hiezu das Steuerabkommen folgende Punkte:
1. Abgeltungssteuer für die Zukunft, d.h. ab Inkrafttreten des Steuerabkommens
2. Rechtsnatur:
- Quellensteuer
- mit der Abführung der Abgeltungssteuer ist Steuerpflicht des Kapitalanlegers gegenüber seinem Wohnsitzstaat erfüllt.
3. Einheitlicher Steuersatz
- 26,375 % (analog innerdeutscher Abgeltungssteuer)
4. Sicherungsmechanismen
- Auskunft
- Auskunftsgesuche
- Anzahl Auskunftsgesuche: 750 – 999
- Anpassung
- Zeitpunkt: nach 2 Jahren
- Grundlage: aufgrund der Auskunfts-Ergebnisse
- Inhalt:
- Kundenname
- Angabe des Bankennamens ist nicht zwingend
- Ausschluss von „Fishing Expeditions“