Auf dieser Kommentierung zu Steuern in der Schweiz finden Sie eine
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sowie einen kurzen Überblick über das Steuersystem der Schweiz:
Wer ist in der Schweiz steuerpflichtig?
Nach dem Schweizer Steuersystem sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Steuerrechtlicher Aufenthalt ist der Fall bei Personen, welche entweder mind. 30 Tage in der Schweiz erwerbstätig sind, oder bei Personen, welche sich mind. 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.
Beschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland, bei welchen aufgrund einer wirtschaftlichen Beziehung wie Grundeigentum oder Betriebsstätte eine Steuerpflicht besteht.
Eine Besonderheit ist die Pauschalbesteuerung, die nur von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden kann, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen etc., welche ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben, sind ebenfalls steuerpflichtig. Diese haben in der Regel auf Bundesebene eine Gewinnsteuer zu entrichten, auf Kantons- und Gemeindeebene eine Gewinn- und Kapitalsteuer.
Welche Steuern werden erhoben?
Der Bund erhebt
- Steuern auf Einkommen sowie andere direkte Steuern
- Verbrauchssteuern
Die Kantone und Gemeinden erbeben
- Steuern auf Einkommen und Vermögen sowie andere direkte Steuern
- Besitzes- und Aufwandsteuern
Unterschiedlich hohe Steuerbelastung
Die Steuerbelastung unterscheidet sich in der Schweiz von Kanton zu Kanton, und auch von Gemeinde zu Gemeinde. Dies, da jeder Kanton ein eigenes Steuergesetz hat und zusätzlich die Steuerfüsse der einzelnen Gemeinden differieren. Davon sind in erster Linie die Einkommens- und Vermögenssteuern betroffen, welche von den Kantonen und Gemeinden erhoben werden.
News zu Steuern
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