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Unternehmenssteuern

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«Digital Economy»

Datum:
09.02.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern
Thema:
Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Stichworte:
Besteuerung, Besteuerung grosser Unternehmensgruppen, Digital Economy, OECD, Steuern, Unternehmenssteuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

22.036 – GESCHÄFT DES BUNDESRATES

Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft)

Einleitung

Die Digitalisierung verändert die Wirtschaft und viele Geschäftsmodelle:

  • Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hatte deshalb Vorschläge ausgearbeitet, wie die Unternehmensbesteuerung längerfristig an die neuen Entwicklungen angepasst werden kann.
  • Die Schweiz beteiligte sich aktiv an diesen Arbeiten.

Der Bundesrat hatte im Januar 2022 beschlossen,

  • die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindeststeuer mit einer Verfassungsänderung umzusetzen.

Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.

Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen:

  • Das Parlament einigte sich im Dezember 2022 auf folgendes:
    • auf den Verfassungsartikel zur OECD-Mindeststeuer (siehe nachfolgend).
  • Erforderlich ist eine Abstimmung über die Vorlage durch das Schweizer Stimmvolk wird im Juni 2023.

Nationalrat (NR)

Der Nationalrat (NR) hat das Gesetzgebungsprojekt zur nationalen Umsetzung des OECD/G20-Projekts «Besteuerung der digitalen Wirtschaft» abgeschlossen:

Abstimmung Nationalrat

 Ständerat (SR)

Das Gesetzgebungsgeschäft hat auch den Ständerat (SR) passiert und in der Schlussabstimmung seine Zustimmung gefunden:

Schlussabstimmung Ständerat

Ergebnis

In der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten hat sich der Vorschlag durchgesetzt, wonach die Einnahmen aus der neuen Ergänzungssteuer wie folgt aufgeteilt werden und zukommen sollen:

  • Kantone: 75 %
  • Bund: 25 %

Referendum?

Die Referendumsfrist läuft am 08.04.2023 ab.

Chronologie

Chronologie

Obligatorische Volksabstimmung

Die obligatorische Volksabstimmung zur Verfassungsänderung dürfte voraussichtlich stattfinden:

  • voraussichtlich Juni 2023.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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