Durch die Kombination von Makrolage-, Wirtschaftsstandort- und Steuerstandort-Attraktivität ist die Schweiz als Unternehmensstandort sehr begehrt.
Zu berücksichtigen ist stets, dass die Steuern nur ein Kriterium von mehreren Standortfaktoren ist und, dass einzelne Faktoren nicht überzugewichten sind. Die Standortwahl ist individuell zu evaluieren. Wirtschaftsförderungsmassnahmen und spezielle Bemessungsgrundlagen oder gar ein tax holiday sind durch tax ruling – vor dem Zuzug – abzusichern.