Für einen bestimmten Personenkreis, d.h. Ausländer oder Auslandschweizer, die nach mehr als 10-jähriger Landesabwesenheit zurückkehren, kennt die Schweiz eine Besteuerungsart, die nicht auf die Leistungsfähigkeit abstellt:
Die Pauschalbesteuerung
Die Pauschalsteuer ist ein Steuermodell, welches nur einem eng umgrenzten, nicht erwerbstätigen Personenkreis zugänglich ist und bei dem die Bemessungsgrundlage nicht die persönliche Leistungsfähigkeit (Einkommen), sondern der minimale Lebensaufwand sowie ev. weitere Faktoren bildet.
Weitere Informationen zur Pauschalbesteuerung finden Sie unter:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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