Reduktion der Körperschaftssteuersätze
Während der letzten 14 Jahre sind weltweit die Körperschaftssteuern von 39 % um rund 12 % auf rund 27 % reduziert worden.
Die durchschnittliche Reduktion betrug:
Westeuropa | 8,8 % |
Osteuropa | 21,6 % |
Schweiz | 7,2 % |
Reduktion der Dividendenbesteuerung
Im schweizerischen Steuerrecht werden Kapitalgesellschaften1 oder Genossenschaften (Gen) und die an ihnen beteiligten natürlichen Personen als selbständige, von einander unabhängige Steuersubjekte besteuert. Folge davon ist, dass Unternehmensgewinne steuerlich auf zwei Stufen erfasst werden: 1. Gesellschaft: Erfassung des Unternehmensgewinns mit der Gewinnsteuer. 2. Anteilsinhaber: Erhebung der Einkommenssteuer bei der Ausschüttung des Gewinnes an ihn. In den letzten Jahren sind viele Kantone dazu übergegangen, die stossende wirtschaftliche Doppelbelastung zu mildern. Dies geschieht durch eine privilegierte Besteuerung der Dividenden aus Beteiligungen beim Anteilseigner.
Weitere Informationen zur Dividendenbesteuerung finden Sie unter
1 Aktiengesellschaft (AG), Kommanditaktiengesellschaft (KommAG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)