Reduktion der Körperschaftssteuersätze
Während der letzten 14 Jahre sind weltweit die Körperschaftssteuern von 39 % um rund 12 % auf rund 27 % reduziert worden.
Die durchschnittliche Reduktion betrug:
Westeuropa | 8,8 % |
Osteuropa | 21,6 % |
Schweiz | 7,2 % |
Reduktion der Dividendenbesteuerung
Im schweizerischen Steuerrecht werden Kapitalgesellschaften1 oder Genossenschaften (Gen) und die an ihnen beteiligten natürlichen Personen als selbständige, von einander unabhängige Steuersubjekte besteuert. Folge davon ist, dass Unternehmensgewinne steuerlich auf zwei Stufen erfasst werden: 1. Gesellschaft: Erfassung des Unternehmensgewinns mit der Gewinnsteuer. 2. Anteilsinhaber: Erhebung der Einkommenssteuer bei der Ausschüttung des Gewinnes an ihn. In den letzten Jahren sind viele Kantone dazu übergegangen, die stossende wirtschaftliche Doppelbelastung zu mildern. Dies geschieht durch eine privilegierte Besteuerung der Dividenden aus Beteiligungen beim Anteilseigner.
Weitere Informationen zur Dividendenbesteuerung finden Sie unter
1 Aktiengesellschaft (AG), Kommanditaktiengesellschaft (KommAG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:DoppelbesteuerungsabkommenEinleitung zu Doppelbesteuerungsabkommen d...Autoren:IndustriebracheEinleitung zur IndustriebracheAutoren:Steuerstandort SchweizEinleitung zum Steuerstandort SchweizAutoren:AmtshilfeEinleitung zur AmtshilfeAutoren:Steuern / TaxEinleitung zu Steuern in der SchweizAutoren:SteuerstrafrechtEinleitung zum Steuerstrafrecht Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht