Im schweizerischen Steuerrecht werden Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft / AG), Kommanditaktiengesellschaft / KommAG oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung / GmbH oder Genossenschaften / Gen) und die an ihnen beteiligten natürlichen Personen als selbständige, von einander unabhängige Steuersubjekte besteuert.
Folge davon ist, dass Unternehmensgewinne steuerlich auf zwei Stufen erfasst werden:
Stufe Gesellschaft
Erfassung des Unternehmensgewinns mit der Gewinnsteuer.
Stufe Anteilsinhaber
Erhebung der Einkommenssteuer bei der Ausschüttung des Gewinnes an den Anteilsinhaber.
Diese zweifache Besteuerung wird als wirtschaftliche Doppelbelastung bezeichnet!
News zu Steuern
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