In der Steuerpraxis des Bundes und der Kantone kommt es häufig vor, dass sich die Steuerbehörden mit dem (künftigen) Steuerpflichtigen über bestimmte Elemente des steuerlich relevanten Sachverhaltes vorgängig verständigen1. Neudeutsch wird dabei von „taxruling“ gesprochen.
Taxrulings beinhalten vorgängige verbindliche Auskünfte von Steuerbehörden auf Anfrage von Privaten (natürliche Personen oder Unternehmen) bezüglich der Steuerfolgen von geplanten Handlungen oder Transaktionen.
Steuerbefreiungen oder Steuererleichterungen werden nur auf Gesuch im konkreten Einzelfall gewährt.
1 „In der Schweiz ist es üblich, vorgängig mit den Steuerbehörden die Konditionen zu verhandeln“ (Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich, Standortförderung, im Internet)