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Steuern natürliche Personen / Unternehmenssteuern

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Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ab 2024

Datum:
11.09.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Steuern natürliche Personen, Unternehmenssteuern
Thema:
Vergütungs- und Verzugszinse
Stichworte:
Vergütungszinse, Verzugszinse, Zinssätze
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) werden die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau angepasst.

Ab 2024 gelten folgende Zinssätze:

  • Verzugszinssatz und Zinssatz für Rückerstattungen (-)
    • Neu: 4,75 % p.a.
  • Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen (+)
    • Neu: 1,25 % p.a.

Zinssatzverordnung des Bundes

Die Zinssatzverordnung des Bundes sieht eine jährliche Überprüfung der Zinssätze im Bereich der Bundessteuern vor, um sie nötigenfalls an das aktuelle Zinsniveau anzupassen:

  • Ab dem 01.01.2024 betragen der Verzugszinssatz und der Vergütungszinssatz auf Rückerstattungen aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus
    • neu 4,75 % p.a. (bisher jeweils 4 % p.a.).
  • Der Vergütungszinssatz auf freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer (dBSt) steigt auf
    • neu 1,25 % p.a. (bisher 0 % p.a.).

Betroffene Steuern und Abgaben

Die Zinssätze umfassen:

  • Mehrwertsteuer
  • direkte Bundessteuer
  • Verrechnungssteuer
  • Tabaksteuer
  • Biersteuer
  • Automobilsteuer
  • Mineralölsteuer
  • Steuer auf gebrannten Wassern
  • Zoll
  • Stempelabgaben
  • leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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