Die Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, in welcher (mit gewisser Selbständigkeit) ein qualitativ und quantitativ wesentlicher Teil der Tätigkeit eines im übrigen zentral an einem andern Ort geführten Unternehmens dauernd ausgeübt wird.
Der Begriff „Betriebsstätte“ ist steuerrechtlich motiviert und kann, muss aber nicht vom Begriff einer „Zweigniederlassung“ abweichen.
Eine sog. „Finanzbetriebsstätte1“ hat infolge ihrer Besteuerung nach ihrer Marge in der Schweiz eine Steuerrate von 1 bis 2 %.
Weitere Informationen zur Betriebsstätte und zur Zweigniederlassung finden Sie unter:
1 vgl. Rundschreiben EStV vom 09. Oktober 1991 zu niederländischen Finanzgesellschaften mit Schweizer Betriebsstätte sowie entsprechenden kantonalen Regelungen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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