Grundlagen
- Veranlassung
- Eintritt des Event of Default oder
- Kreditnehmer will informieren
- Finanzielle Lage
- Restrukturierungsmassnahmen
- Sanierungsbemühungen
- eine oder mehrere Banken laden zu Bankensitzung ein
- Bankenberatung (ohne Kreditnehmer)
- Anträge zum weiteren (gemeinsamen) Vorgehen
- zB vorläufiges Stillhalteabkommen bis zur nächsten Bankensitzung
- nächste Bankensitzung (üblicherweise binnen 4 Wochen seit der ersten Bankensitzung
- Agenda
- Siehe Checkliste „Agenda der ersten Bankensitzung“
- Anträge zum weiteren (gemeinsamen) Vorgehen
Wirkungen
- Stillhalten mit Kündigung und / oder Vollstreckung
- Zeitfenster für Regelung des Banken-Innenverhältnisses
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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