LAWINFO

Stillhalteabkommen

QR Code

Verlustausgleich

Rechtsgebiet:
Stillhalteabkommen
Stichworte:
Stillhalteabkommen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es geht hier um die während der Gültigkeitsdauer des Stillhalteabkommens entstehenden Verluste, vor allem dann, wenn der Kreditnehmer den Turnaround nicht schafft, sondern in Konkurs oder in ein Nachlassverfahren gerät:

Grundsatz / Ausgangslage

  • Gleichbehandlung der dem Stillhalteabkommen unterworfenen Banken

Mit Verabredung eines Verteilschlüssels

  • Gemeinsame Verlusttragung
    • Verlust ist durch die am Stillhalteabkommen beteiligten Banken gemeinsam zu tragen
  • Banken-interne Aufteilung
    • Aufteilung nach einem Verteilschlüssel, welche auf die risiko-gewichteten Engagements der Banken abstellt

Ohne Verabredung eines Verteilschlüssels

  • Bevorteilung von Banken,
    • deren Kreditlinien zum betreffenden Zeitpunkt voll ausgeschöpft sind
    • die während des Stillhalteabkommens den Zahlungsverkehr für den Kreditnehmer abwickeln und dadurch Verrechnungsmöglichkeiten erhalten
  • Ungleichbehandlung
    • Nichterreichung der bank-internen Stillhalteinteressen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.