Für eine zielführende Umsetzung des Stillhalteabkommens müssen sich die betroffenen Banken zu kredit-bezogenen Massnahmen aufgrund gemeinsamer Beschlüsse verpflichten:
Gemeinsamer Entscheidung unterworfene kredit-bezogene Massnahmen
- Verwertung während des Stillhalteabkommens erhaltener Sicherheiten
- Verzichte (Waivers)
- Vereinbarung weiterer Sanierungsbeiträge
- Stillhalteabkommen-Verlängerung
- Ordentliche Kündigung
- Ausserordentliche Kündigung
- etc.
Gesellschafterbeschlüsse
Gesetz
- Einstimmigkeit
- Dispositive gesetzliche Ordnung
Vertrag (Stillhalteabkommen)
- Kopfstimmprinzip
- Mehrheitsprinzip (nach Köpfen; vgl. OR 534 Abs. 2)
- zB vertragsändernde Beschlüsse
- zB ausserordentliche Geschäftsführungshandlungen
- zB Bestellung eines Generalbevollmächtigten
- zB weitere gewöhnliche Geschäftsführungsmassnahmen
- zB weitere Geschäfte, die nicht im Stillhalteabkommen enthalten sind
- Art der Ermittlung des Mehrheitsprinzips (Quoren)
- Qualifiziertes Mehr
- Absolutes Mehr
- Mehrheitsprinzip (nach Köpfen; vgl. OR 534 Abs. 2)
- Stimmkraft nach der relativen Höhe der risiko-gewichteten Engagements
- Berechnung gemäss Stillhalteabkommen
Weiterführende Informationen
Literatur
- WOLF MARKUS, Stillhalteabkommen kreditgebender Banken – Ein Beitrag zum Unternehmenssanierungsrecht, Zürich/St. Gallen 2012, 122 f.
Link
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Nachlassverfahren / Nachlassstun...Einleitung zum Nachlassverfahren / Nachlas...Autoren:KonkurswiderrufEinleitung zum KonkurswiderrufAutoren:UnternehmensspaltungEinleitung zur UnternehmensspaltungAutoren:RückforderungsklageEinleitung zur Rückforderungsklage im Betr...Autoren:Konkursaufschub oder Nachlassstu...Einleitung zu Konkursaufschub oder Nachlas...Autoren:Schuldbetreibung / KonkursÜberblick: Schuldbetreibung und Konkurs
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht