Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Banken jeweilen bereit, Sanierungsbeiträge an den Kreditnehmer zu leisten:
Voraussetzungen
- Abschluss formelles Stillhalteabkommens
- Dokumentierung Überlebensfähigkeit des Kreditnehmers
- Einigkeit von Banken und Kreditnehmer in Bezug auf die Restrukturierungs- oder Sanierungsmassnahmen
- Einbezug weiterer Gläubiger
- Einigung der Banken über Opfersymmetrie
- Verteilschlüssel unter den Banken
- Verpflichtung der Banken zu Sanierungsbeiträgen
- Gemeinsame Leistung durch alle Banken, vgl. nachfolgend „Beiträge“
Beiträge
- Überbrückungskredite
- Rangrücktrittserklärungen
- Schulderlasse (Forderungsverzichte)
- Debt / Equity Swaps
- Debt / Asset Swaps
Nichteinigung
- Sanierungsbeiträge müssten ggf. durch die einzelnen Banken selber erfolgen
- Leistungsbereite Banken stellen dann sicher, dass sich ihr jeweiliges risikogewichtetes Engagement nicht erhöht
- zB durch zusätzliche Sicherheiten
- zB durch Rückzahlungsvereinbarung bei ungesicherter Forderung
- etc.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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