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Stillhalteabkommen

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Sanierungsbeiträge

Rechtsgebiet:
Stillhalteabkommen
Stichworte:
Stillhalteabkommen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Banken jeweilen bereit, Sanierungsbeiträge an den Kreditnehmer zu leisten:

Voraussetzungen

  • Abschluss formelles Stillhalteabkommens
    • Dokumentierung Überlebensfähigkeit des Kreditnehmers
    • Einigkeit von Banken und Kreditnehmer in Bezug auf die Restrukturierungs- oder Sanierungsmassnahmen
    • Einbezug weiterer Gläubiger
  • Einigung der Banken über Opfersymmetrie
    • Verteilschlüssel unter den Banken
  • Verpflichtung der Banken zu Sanierungsbeiträgen
    • Gemeinsame Leistung durch alle Banken, vgl. nachfolgend „Beiträge“

Beiträge

  • Überbrückungskredite
  • Rangrücktrittserklärungen
  • Schulderlasse (Forderungsverzichte)
  • Debt / Equity Swaps
  • Debt / Asset Swaps

Nichteinigung

  • Sanierungsbeiträge müssten ggf. durch die einzelnen Banken selber erfolgen
  • Leistungsbereite Banken stellen dann sicher, dass sich ihr jeweiliges risikogewichtetes Engagement nicht erhöht
    • zB durch zusätzliche Sicherheiten
    • zB durch Rückzahlungsvereinbarung bei ungesicherter Forderung
    • etc.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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