Unter einer Testaments-Änderung ist wie folgt zu verstehen:
- Eine Streichung zusammen mit einer Ergänzung
Die Änderungen sind daher nach den für folgende Kategorien geltenden Vorgaben zu verstehen:
- Streichung
- Ergänzung
Literatur
- LENZ MARTIN, in: Abt Daniel / Weibel Thomas, Praxiskommentar Erbrecht, Basel 2019, N 17 ff. zu Art. 505 ZGB + N 6 f. zu Art. 510 ZGB