Nebenstellen eines Betriebes sind in der Regel:
- kaufmännisch unselbständige Betriebsstätten des Gesamtunternehmens, deren Leitung sich nicht im Betrieb, sondern an einem andern Sitz befinden
- Beispiele: Verkaufsstellen, Eisenbahnstationen, Tankstellen
- abgezweigte Betriebstätten rein tatsächlicher Natur ohne jegliche kommerzielle Tätigkeit
- Beispiele: reine Fabrikationsanlagen, Warenlager, Versandstätten.
Abgrenzungskriterien sind:
- keine Selbständigkeit zum Abschluss von Rechtsgeschäften (bei kfm. unselbständigen Betriebstätten als Kriterium wenig tauglich)
- keine kommerzielle Betätigung.