Nebenstellen eines Betriebes sind in der Regel:
- kaufmännisch unselbständige Betriebsstätten des Gesamtunternehmens, deren Leitung sich nicht im Betrieb, sondern an einem andern Sitz befinden
- Beispiele: Verkaufsstellen, Eisenbahnstationen, Tankstellen
- abgezweigte Betriebstätten rein tatsächlicher Natur ohne jegliche kommerzielle Tätigkeit
- Beispiele: reine Fabrikationsanlagen, Warenlager, Versandstätten.
Abgrenzungskriterien sind:
- keine Selbständigkeit zum Abschluss von Rechtsgeschäften (bei kfm. unselbständigen Betriebstätten als Kriterium wenig tauglich)
- keine kommerzielle Betätigung.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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