Der die Agentur betreibende Agent ist selbständigerwerbender Gewerbetreibender.
Er
- vermittelt Geschäfte („Vermittlungsagent“)
- schliesst im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Rechtsgeschäfte ab („Abschlussagent“).
Entscheidende Abgrenzungskriterien sind:
- das wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnis
- der geschäftliche Selbständigkeitsgrad
- der organisatorische Selbständigkeitsgrad.
Der Agent wird sich in der Regel als Agentur ins HR eintragen lassen, wenn
- eine weitergehende wirtschaftliche Selbständigkeit besteht
- Geschäfte auf eigene Rechnung getätigt werden
- die Weisungsbefolgungspflicht beschränkt ist
- mehrere Auftraggeber vertreten werden.
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