Beim Übergang vom Projektmanagement zum Tagesgeschäft ist die Einbettung des Leads, d.h. des VR’s, und seine Leitung / Abhängigkeit oder Unabhängigkeit bei der Strategieumsetzung von entscheidender Bedeutung.
Übersicht: Arten der Einbindung des Verwaltungsrates
Arbeitsvertrag oder Mandatsverhältnis?
Für unternehmensexterne Mitglieder des Verwaltungsrates wird unterschieden:
- Mandat im Auftragsverhältnis5
- Mandat im Arbeitsverhältnis6
Weisungsrecht
Die bundesgerichtliche Rechtsprechung differenziert wie folgt:
- Organe der MG können u.U. direkt Weisungen an Arbeitnehmer der TG erteilen.
- Weisungsrecht des VR (OR 716a I Ziff. 1) ist geregelt
- Er hat arbeitsvertragliches Weisungsrecht.
- VR kann arbeitsvertragliches Weisungsrecht nach oben oder unten delegieren.
- Ohne Abtretung (Delegation) verbleibt das Weisungsrecht dem Arbeitgeber.
- Weisungsrecht des VR (OR 716a I Ziff. 1) ist geregelt
- Wenn weder eine Abmachung noch eine Delegation des Weisungsrechts erfolgte, ist nur die TG gegenüber dem VR weisungs- und kündigungsberechtigt.
- Abwahl als VR und Kündigung als GF müssen nicht zusammenfallen.
5 VR-Entgelt ist Honorar; es unterliegt nicht den Sozialabgaben, aber je nach Umsatz des „Mandataren“ der MWST und ist mit dem Betriebseinkommen zu versteuern
6 VR-Entgelt ist Lohn; die TG, deren „Arbeitnehmer“ der VR ist, hat ihm wie jedem Mitarbeiter die Sozialabgaben abzuziehen, aber auch den auf seinen Lohn entfallenden Arbeitgeberanteil zu entrichten; der Arbeitnehmer hat das VR-Entgelt als Nebenerwerb in seiner privaten Steuererklärung zu deklarieren.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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