Definition
Die Tochtergesellschaft (TG) ist eine rechtlich, wirtschaftlich und geschäftlich selbständige juristische Person, die in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zur Muttergesellschaft (MG) steht.
Schweiz: Landestypische Differenzierung
In der Deutschschweiz wird der Begriff Filiale oft als Zweigniederlassung (ZN) verwendet. In der welschen Schweiz bedeutet Filiale aber „Tochtergesellschaft“.
Kriterien
Die Tochtergesellschaft (TG) wird massgeblich bestimmt von der
- Abhängigkeit der Tochtergesellschaft (TG)gegenüber der MG
- in eigentumsmässiger Hinsicht
- Ansiedlung der Beteiligungsrechte in einem Über- und Unterordnungsverhältnis
- Owner der Tochtergesellschaft (TG) kann sachgemäss nur eine AG, eine KmAG oder eine GmbH
- keine Tochtergesellschaft (TG) liegt vor, wenn eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft Beteiligungsowner sind
- Ansiedlung der Beteiligungsrechte in einem Über- und Unterordnungsverhältnis
- in leitungsmässiger Hinsicht
- in eigentumsmässiger Hinsicht
- rechtlichen, wirtschaftlichen und theoretisch-organisatorischen Eigenständigkeit.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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