Auf die Grobplanung folgt die Feinplanung:
- Vertiefung und Verfeinerung der bisher entwickelten Ideen und Konzepte
- Weiterentwicklung und Konkretisierung des Gründungskonzepts
- Bewertung des Gründungskonzepts
- Entscheid zur Organisation
- Gründung einer Tochtergesellschaft
- Standort
- Rechtsform
- Grösse
- Akquisition einer bestehenden Unternehmung/Gesellschaft
- Bildung einer unselbständigen Abteilung/Division
- Gründung einer Tochtergesellschaft
- Businessplan4
- Festlegung der Kontrollgrössen für die spätere Entwicklungskontrolle
Die MG-GL hat über den Businessplan und seine Bestandteile zu entscheiden.
4 enthaltend u.a. als Bestandteile die Marketing-, F&E-, Produktions-, Personal-, Finanz- und Investitions-Pläne
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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