Der Gründungsvorgang ist die schwierigste Phase im Gründungsprozess, muss doch das Geplante erfolgreich in die Tat umgesetzt werden können. Das hohe Risiko einer TG-Gründung kann nicht eliminiert werden. An die am Projekt beteiligten Personen werden daher sehr hohe Anforderungen gestellt.
Fortschrittskontrolle
Das Projektmanagement ist gegenüber MG-GL bei Abweichungen von der Planung meldepflichtig und daher zu überwachen:
- die Erreichung des Projektzieles
- die Einhaltung der Termine
- die Einhaltung der Kosten.
Komplexität
Je mehr externe Beteiligte desto komplexer das Projektmanagement und die Reporting- bzw. Entscheidungswege.
Übergang vom Projektmanagement zur TG-Geschäftsleitung
Mit Aufnahme der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit durch die TG treten die Projektbeteiligten – soweit vorgesehen – in ihre TG-Funktionen über; für einen Teil dieser Personen wird insofern eine Umstellung folgen, als sie nie mir in ihre frühere Funktion zurückkehren werden.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Handelsgericht / HandelsgerichteEinleitung zum Handelsgericht / zu den Han...Autoren:VR-Haftung / Haftung des Verwalt...Einleitung zur Haftung des VerwaltungsratsAutoren:UnternehmensliquidationEinleitung zur UnternehmensliquidationAutoren:Einfache GesellschaftEinleitung: Einfache GesellschaftAutoren:WertpapierrechtFokus WertpapierrechtAutoren:Unentgeltliche RechtspflegeEinleitung zur unentgeltlichen Rechtspflege
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht