LAWINFO

Transponierung

QR Code

Allgemeines

Rechtsgebiet:
Transponierung
Stichworte:
Transponierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ursache

Die von den Steuerbehörden entwickelte Praxis der „Transponierung“ ist eine Reaktion auf den Verlust von Steuersubstrat durch Vermögensumschichtung eines Aktionärs.

Wirkung

Im Falle der Überführung von Beteiligungsrechten von einer natürlichen Person in die von ihr beherrschte Gesellschaft geht wegen des Systemwechsels vom Privat- zum Geschäftsvermögen (bzw. vom Nennwertprinzip zum Buchwertprinzip) die latente Steuerlast auf den einbehaltenen Gewinnen nicht an letztere über. In gewissen Fällen wird dann eine steuerbare Ausschüttung angenommen.

Reaktion

Auf dieses steuersparende Verhalten der Aktionäre reagierten Steuerbehörden und Rechtsprechung mit der Umdeutung des steuerfreien Kapitalgewinns in steuerbaren Vermögensertrag, was in der Folge als sog. „Transponierung“ bezeichnet wurde.

Historie

Da die Anwendung der Praxisregeln zur „Transponierung“ fortlaufend auf neue Sachverhalte ausgedehnt wurden und gar die Unternehmensnachfolge gefährdete1, wurde das Thema auf Veranlassung von Politik und Wirtschaft in einem Bundesgesetz2 geregelt und mittels Kreisschreiben3 verdeutlicht.


1 BGE 2A.331/2003 vom 11.06.2004 (sog. Erbenholding-Fall)

2 vordringliche und von der Unternehmenssteuerreform II getrennte Behandlung

3 Kreisschreiben (KS) Nr. 14 / der Entwurf zu KS Nr. 14 (E-KS Nr. 14) stiess teils auf heftige Kritik; die Beanstandungen zu E-KS Nr. 14 wurden in der definitiven Fassung von KS Nr. 14 berücksichtigt.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.