Das Überführen einer Beteiligung aus dem Direktbesitz einer natürlichen Person in das (Geschäfts-)Vermögen einer von ihr beherrschten juristischen Person löst bei ihr – ohne besondere Vorkehren – einen steuerbaren, privaten Vermögensertrag aus, es sei denn
- Nominal- und Verkehrswerte würden sich decken;
- es würde die „Agio-Lösung“ gewählt: Durch entsprechende Verbuchung bleibt die latente Steuerlast auf den noch nicht ausgeschütteten Gewinnen erhalten. So kann die Besteuerung bis zur Ausschüttung bzw. bis zum Verkauf aufgeschoben werden, eine sinnvolle Lösung.
Es empfiehlt sich die Transaktion genau zu prüfen und ein geeignetes Vorgehen zu wählen. Ansonsten trifft den Aktionären eine (zur Zeit) vermeidbare private Steuerlast.
Klarheit und Rechtssicherheit kann ein Steuerruling schaffen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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