Das Überführen einer Beteiligung aus dem Direktbesitz einer natürlichen Person in das (Geschäfts-)Vermögen einer von ihr beherrschten juristischen Person löst bei ihr – ohne besondere Vorkehren – einen steuerbaren, privaten Vermögensertrag aus, es sei denn
- Nominal- und Verkehrswerte würden sich decken;
- es würde die „Agio-Lösung“ gewählt: Durch entsprechende Verbuchung bleibt die latente Steuerlast auf den noch nicht ausgeschütteten Gewinnen erhalten. So kann die Besteuerung bis zur Ausschüttung bzw. bis zum Verkauf aufgeschoben werden, eine sinnvolle Lösung.
Es empfiehlt sich die Transaktion genau zu prüfen und ein geeignetes Vorgehen zu wählen. Ansonsten trifft den Aktionären eine (zur Zeit) vermeidbare private Steuerlast.
Klarheit und Rechtssicherheit kann ein Steuerruling schaffen.
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