LAWINFO

Transponierung

QR Code

Grundlagen

Rechtsgebiet:
Transponierung
Stichworte:
Transponierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besteuerungsgrundlage bilden

  • auf Bundesebene (für die direkte Bundessteuer)
    • Art. 20a Abs. 1bis DBG4 > Inkrafttreten: 01.01.20005
    • Kreisschreiben Nr. 14 der Eidg. Steuerverwaltung (EStV) vom 6. November 2007 (KS Nr. 14).
  • auf Kantonsebene
    • Art. 7a Abs. 1 lit. b StHG > Inkrafttreten: 01.01.20086

4 Erlassen durch das Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung (SR …)

5 Rückwirkung: Die Neuregelung gilt auch für die während der noch nicht rechtskräftig veranlagten Steuerjahre ab 2001 erzielten Erträge.

6 Intertemporal: noch nicht veranlagte Sachverhalte aus Steuerperioden vor Inkrafttreten werden in der Regel nach alter Praxis beurteilt; es empfiehlt sich die zutreffende kantonale Weisung zu konsultieren.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.