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Transponierung

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Qualifizierte Beteiligung

Rechtsgebiet:
Transponierung
Stichworte:
Transponierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Resultiert nach der Übertragung der Beteiligungsrechte eine unter 50 %7 liegende Kapitalquote an der erwerbenden Gesellschaft, so

  • liegt keine Transponierung vor
  • besteht ein Rechtsgeschäft wie unter unabhängigen Dritten.

Im Beherrschungsfalle ist die Anzahl der übertragenen Aktien (eine Aktie, 51 % oder alle Aktien) unerheblich.

Die Art der Gegenleistung ist nicht entscheidend; diese kann bestehen aus:

  • Bargeld
  • Forderungen
  • Wertschriften
  • dem Nennwert neu emittierter Beteiligungsrechte infolge Kapitalerhöhung der Erwerberin.

7 = keine beherrschende Stellung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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